Antrag: Unterstützung bei den Folgekosten von AED-Einsätzen

Der Kreisausschuss möge auf der Sitzung am 27. Oktober empfehlen und der Kreistag auf der Sitzung am 28. Oktober 2026 beschließen:
Der Landkreis Göttingen wird beauftragt, eine Regelung zu entwickeln, mit der Vereine, Institutionen und sonstige Träger öffentlich zugänglicher Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED) bei den nach einem tatsächlichen Einsatz entstehenden Folgekosten finanziell unterstützt werden.
Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Kosten für den notwendigen Austausch der verbrauchten Elektroden sowie weiterer unmittelbar einsatzbedingter Verbrauchsmaterialien vollständig oder zumindest anteilig durch den Landkreis übernommen werden können.


Begründung:
In vielen Ortschaften des Landkreises Göttingen haben Vereine, Feuerwehren, Institutionen und andere engagierte Gruppen AED-Geräte angeschafft und stellen diese für die Allgemeinheit zur Verfügung.
Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur schnellen medizinischen Erstversorgung und können im Notfall entscheidende Minuten überbrücken. Gerade im ländlichen Raum sind solche Geräte eine sinnvolle Ergänzung zur professionellen Rettungsdienstversorgung. Problematisch sind allerdings die Folgekosten nach einem tatsächlichen Einsatz. Insbesondere die Elektroden müssen nach der Anwendung ausgetauscht werden. Hierfür entstehen schnell Kosten von rund 450 Euro. Diese Kosten müssen derzeit vielfach von den Vereinen oder Institutionen selbst getragen werden.E.: 13.10.2026 Drs.-Nr.: 0384/2026


Für ehrenamtlich getragene Organisationen stellt dies eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar. Gleichzeitig sollte die Sorge vor solchen Folgekosten nicht dazu führen, dass Vereine von der Anschaffung oder Bereitstellung eines AED absehen.


Der Landkreis Göttingen engagiert sich bereits im Bereich der Verbesserung der Reanimationsversorgung. Aus Sicht der SPD/Grünen Mehrheitsgruppe im Kreistag Göttingen sollte deshalb dort Unterstützung geleistet werden, wo Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen Verantwortung für die medizinische Erstversorgung übernehmen.
Die Verwaltung wird daher gebeten zu prüfen, welche rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten für eine Kostenübernahme bestehen, ob eine vollständige oder anteilige Erstattung der einsatzbedingten Folgekosten möglich ist, wie eine möglichst einfache und unbürokratische Antragsstellung gestaltet werden kann und ob hierfür gegebenenfalls eine entsprechende Förderrichtlinie geschaffen werden muss.
Ziel soll eine verlässliche und möglichst unbürokratische Regelung für die Träger öffentlich zugänglicher AED-Geräte im Landkreis Göttingen sein.

Mehrheitsgruppe SPD/Grüne bean…
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