Wahlinfos – Die Wahl im Überblick

Wer oder was wird am 13. September gewählt?

Bei den Kommunalwahlen ist jede Person stimmberechtigt, die am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt, mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet hat.

…wird für 8 Jahre gewählt und leitet die Verwaltung der Stadt mit 134.000 Einwohner*innen. Unsere Kandidatin: Onyeka Oshionwu.

Stimmberechtigt sind die Bürger*innen der Stadt Göttingen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).

… wird für 5 Jahre gewählt und ist zuständig für nahezu alle kommunalen Aufgaben im Stadtgebiet.

Stimmberechtigt sind die Bürger*innen der Stadt Göttingen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).

… werden für 5 Jahre gewählt. Es gibt in Göttingen neun Ortsräte, die 13 Ortsteile vertreten. Sie wurden eingerichtet für eingemeindete Ortschaften, weswegen sie in der Innenstadt fehlen.

Stimmberechtigt sind die Bürger*innen der Stadt Göttingen, die im jeweiligen Stadtteil Ihren Wohnsitz haben (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).

…wird für 8 Jahre gewählt u. leitet die Verwaltung des Landkreises mit 330.000 Einwohner*innen. Unsere Kandidatin: Pippa Schneider.

Stimmberechtigt sind die Bürger*innen im Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).

… wird für 5 Jahre gewählt. Er ist zuständig für sehr viele kommunale Aufgaben im Kreisgebiet und hat ausgewählte Zuständigkeiten im Gebiet der Stadt Göttingen.

Stimmberechtigt sind die Bürger*innen im Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).

…werden für 8 Jahre gewählt. Sie leiten die Verwaltung der Gemeinden und Ortschaften im Landkreis und sind zuständig für kommunale Aufgaben auf dieser Ebene. In Bovenden kandidiert Maike Erb-Brinkmann als Bürgermeisterin.

Stimmberechtigt sind die Bürger*innen, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).

… werden für 5 Jahre gewählt. Diese Gemeindevertretungen sind zuständig für alle kommunalen Entscheidungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Samtgemeinden.

Stimmberechtigt sind die Bürger*innen, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).