Interfraktioneller Antrag zur 40. Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 12. Juni 2026, SPD, Grüne und GöLinke
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gemäß § 558d BGB für das gesamte Stadtgebiet vorzubereiten und umzusetzen.
Mit der Vorbereitung eines qualifizierten Mietspiegels ist unverzüglich zu beginnen, damit der qualifizierte Mietspiegel bis spätestens Mai 2027 vorliegt.
Der qualifizierte Mietspiegel ist regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, relevante Akteurinnen und Akteure (insbesondere Mieter- und Vermieterverbände sowie wissenschaftliche Einrichtungen) frühzeitig in den Prozess einzubeziehen.
Die Verwaltung wird weiterhin aufgefordert, mit dem Mieterverein oder anderen geeigneten Akteur*innen über Unterstützungsformate für Mieter*innen, deren Vermieter*innen den Mietspiegel nicht einhalten, zu sprechen.
Begründung:
Die Wohnraumsituation in Göttingen ist seit Jahren angespannt. Steigende Mieten und eine hohe Nachfrage nach Wohnraum führen zu zunehmenden Belastungen für viele Haushalte. Ein qualifizierter Mietspiegel stellt ein zentrales Instrument dar, um Transparenz auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen und sowohl Mieter*innen als auch Vermieter*innen rechtssicher zu unterstützen.
Im Unterschied zu einfachen Mietspiegeln basiert ein qualifizierter Mietspiegel auf einer wissenschaftlich fundierten Datenerhebung und -auswertung. Er genießt eine erhöhte rechtliche Verbindlichkeit und wird von Gerichten als maßgebliche Grundlage zur Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete anerkannt.
Die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels trägt insbesondere dazu bei:
- die Nachvollziehbarkeit von Mietpreisentwicklungen zu verbessern,
- Konflikte zwischen Mietparteien zu reduzieren,
- die Anwendung der Mietpreisbremse wirksam zu unterstützen,
- eine fundierte Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen der Stadt zu schaffen.
Angesichts der Dynamik des Wohnungsmarktes in Göttingen ist es notwendig, dieses Instrument zeitnah einzuführen und dauerhaft zu etablieren. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 2027 sowie für die regelmäßige Fortschreibung einzuplanen.
Die Einbindung relevanter Interessenvertretungen sowie wissenschaftlicher Expertise gewährleistet eine breite Akzeptanz und hohe Qualität des Mietspiegels.