Schulsozialarbeit stärkt die neue Oberschule von Beginn an

Antrag zur 38. Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 13. März 2026

Vorbemerkung:  

Die neue Oberschule in Göttingen wird zum Schuljahr 2026/27 am Standort Heinrich-Heine-Schule mit dem 5. Jahrgang starten. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht absehen wie viele Schülerinnen und Schüler sich für diese Schulform entscheiden werden. Die Zuweisung von Stunden für Schulsozialarbeit durch das Land wird sich nach der Gesamtschüler*innenzahl richten.

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:

  1. Welche der folgenden Möglichkeiten zur Umsetzung der Schulsozialarbeit bestehen:
  2. Die Stadt übernimmt die vollständigen Personalkosten für eine volle Stelle.
  3. Die vom Land zugewiesenen Stunden werden durch kommunale Förderung auf ein Vollzeitäquivalent ergänzt bzw. aufgestockt.
  4. Die Stadt tritt selbst als Träger für die Schulsozialarbeit auf.
  5. Ein freier (Projekt-)Träger stellt die Schulsozialarbeit sicher (vergleichbar dem LiSA-Projekt).

Eine Gegenüberstellung der Varianten erfolgt im Schulausschuss. 

  • Ob die neue Oberschule von Beginn in das Modell der „Systemischen Schulassistenz“ aufgenommen werden kann.

Begründung:

In unserer politischen Verantwortung liegt es die Bildungschancen für alle Schüler*innen bestmöglich auszugestalten. Die Entscheidung zur Einrichtung einer neuen Oberschule in Göttingen wurde politisch intensiv diskutiert. Für einen erfolgreichen Start ist es erforderlich, die Schulsozialarbeit von Beginn an strukturell und finanziell abzusichern.

Eine neu gegründete Schule benötigt verlässliche Unterstützungsstrukturen, um tragfähige Abläufe und eine konstruktive Schulkultur aufzubauen. Schulsozialarbeit ist dabei ein zentrales und bewährtes Instrument der außerunterrichtlichen Unterstützung, die über Beziehungsarbeit im täglichen Schulalltag unverzichtbar ist. Sie begleitet Schüler*innen bei persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Herausforderungen, hat eine wichtige Mittlerrolle zu den Lehrkräften und trägt damit maßgeblich zu einem gelingenden Schulalltag bei.

Ergänzend soll geprüft werden, ob die neue Oberschule von Beginn an in das Modell der „Systemischen Schulassistenz“ eingebunden werden kann. Dies wird davon abhängen, ob von vornherein individuelle Einzelansprüche der Schüler*innen für Schulbegleitungen genehmigt worden sind bzw. im laufenden Schuljahr genehmigt werden.

Eine frühzeitige und verlässliche personelle Ausstattung schafft Planungssicherheit, stärkt die Aufbauphase der Schule und unterstützt nachhaltig die Bildungs- und Teilhabechancen der Schülerinnen und Schüler.

Pressestatement: Solidarität m…
Inklusion als ein Leitprinzip …