Antrag zur 44. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
am 26. Mai 2026, Grüne Ratsfraktion Göttingen
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt einen verkehrsberuhigten Bereich in Kombination mit dem schon vorhandenen Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Langen Geismarstr., Rote Str. und Wendenstr. einzurichten. Dieser soll vor dem kleinen Platz am Eingang zur Burgstraße bis hinter die Einmündung der Mauerstraße gelten. Zusätzlich sind Tempo 20 Markierungen auf der Fahrbahn im gesamten Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich aufzubringen.

Begründung:
Die Lange Geismar Straße verfügt bereits heute, vom Albaniplatz kommend, über Bereiche mit hoher Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Das dort gut angenommene gastronomische Angebot verdeutlicht dies. Im weiteren Verlauf verdichten sich insbesondere Richtung Jüdenstraße die Einzelhandelsangebote. Gleichzeitig hat sich dort ein inzwischen stark frequentiertes gastrono-misches Angebot etabliert. Zusätzlich entsteht durch den dort angesiedelten Biosupermarkt ein erhöhtes Fußgängeraufkommen.
Auch die Rote-Straße weist eine vergleichbare Struktur auf. Durch den vor einigen Jahren erfolgten Umbau des Straßenraums konnte dort bereits ein attraktiver öffentlicher Platz im Bereich der Burgstraße geschaffen werden. Zur weiteren Steigerung der Aufenthaltsqualität ist es sinnvoll, diesen Bereich zusätzlich als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, um die Gleichberechtigung von Fuß, Rad und Autoverkehr auch straßenverkehrsrechtlich abzubilden. Diese Regelung sollte zweck-mäßigerweise bis hinter die Einmündung der Mauerstraße gelten, damit auch der dort vorhandene kleine Platz funktional und gestalterisch aufgewertet wird.
Tempo 20-Zonen dürfen in zentralen städtischen Bereichen innerhalb geschlossener Ortschaften mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion eingerichtet werden. Das ist in der Langen Geismar Str. und Rote Str. zwar geschehen. Allerdings sind die Verkehrszeichen so klein und so ungünstig platziert dass sie praktisch nicht wahrgenommen werden. Hier kann durch an mehreren Stellen das Aufbringen von 20 Km/h – Markierungen auf der Fahrbahn die geltende Geschwindigkeit in die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen gebracht werden.