Resolution: Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und behinderte Menschen bedarfsgerecht sichern

3. Juni 2026

Antrag zum Jugendhilfeausschuss des Landkreises Göttingen am 17.06.2026, gestellt von der Mehrheitsgruppe SPD/Grüne

Antragstext

Der Jugendhilfeausschuss und der Kreisausschuss mögen empfehlen, und der Kreistag am 30.06.26 möge beschließen:
Der Kreistag des Landkreises Göttingen nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass momentan die massive Streichung und Verschlechterung von Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und behinderte Menschen debattiert wird. Er ruft alle beteiligten Akteure dazu auf, die bisherigen Unterstützungsleistungen beizubehalten. Diese müssen laut SGB VIII und Behindertenrechtskonvention nach dem individuellen Bedarf der Betroffenen ausgerichtet werden. Dieses gilt selbstverständlich auch für geflüchtete Minderjährige. Der Kreistag lehnt daher eine Schlechterstellung geflüchteter Minderjähriger ab und fordert die Bundesregierung auf die geplanten Kürzungen nicht weiterzuverfolgen. Vielmehr müssen die notwendigen Mittel von Bund und Ländern zur bedarfsgerechten Unterstützung im Sinne der Betroffenen zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung des Landkreises Göttingen wird gebeten diese Resolution an die zuständigen Stellen von Bund, Ländern und kommunalen Gremien weiterzuleiten, auf der Webseite des Landkreises zu veröffentlichen und eine Pressemitteilung herauszugeben.


Begründung


Es gibt seit Jahren einen Anstieg beim Hilfebedarf von jungen Menschen in der Jugendhilfe. Das liegt nicht zuletzt an den Folgen der Coronakrise. Dies zeigt sich auch daran, dass im Landkreis Göttingen laut der aktuellen Schuleingangsuntersuchung 25% der Kinder als nicht uneingeschränkt schulfähig gelten. Darüber hinaus ist die psychische Gesundheit vieler junger Menschen schlecht. Jetzt ist schon absehbar, wenn an Hilfen, vor allem im präventiven Bereich, gespart wird, verursacht das hohe Folgekosten – durch fehlende Teilhabe im Arbeitsleben, Gesundheitskosten aufgrund von chronischen psychischen Erkrankungen sowie Armut und ihren Folgen. Diese Kosten müssen an anderer Stelle und zu einem späteren Zeitpunkt aufgefangen werden. In der Jugendhilfe und der Inklusion ist bundesweit schon jetzt zu wenig Geld vorhanden, um alle Bedarfe fachgerecht abdecken zu können. Gleiches gilt für behinderte Menschen. Was es braucht, ist zuallererst gute und finanziell ausgestattete Präventions- und Unterstützungsarbeit. Dabei müssen die Bedarfe betroffener Menschen im Fokus staatlichen Handelns stehen. Das gilt für Kinder und Jugendliche genauso wie für behinderte Menschen und ist sowohl im SGB VIII als auch in der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention verankert, die Deutschland ratifiziert hat.

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